Beitragsbemessungsgrenzen 2018 - Wer in die PKV wechseln will, muss mehr verdienen
Die Beitragsbemessungsgrenzen sind wichtige Werte in der Sozialversicherung. Sie zeigen zum Beispiel an, ab welchem Einkommen ein Kassenpatient in die private Krankenversicherung wechseln darf und bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Jährlich werden diese Werte an die Lohnentwicklung in der Bundesrepublik angepasst. So auch 2018 – hier sind die aktuellen Werte.
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird zum 01.01.2018 erneut angehoben: Sie steigt von derzeit 4.350 Euro auf 4.425 Euro im Monat. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte. Die BBG in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich und wird damit umgerechnet 53.100 Euro im Jahr betragen. Interessant ist dieser Wert vor allem für Gutverdiener, die sozialversichert sind. Denn für den Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze sind keine Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Gutverdienende im kommenden Jahr mehr Sozialbeiträge entrichten müssen.
Versicherungspflichtgrenze steigt erneut - Wechsel in PKV erschwert
Wer sich als Kassenpatient privat krankenversichern will, für den ist die sogenannte Versicherungspflichtgrenze interessant, die auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird. Sie gibt an, ab welchem Bruttolohn ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln darf: wer mehr verdient, kann sich privat versichern. Ein Wechsel ist jedoch nur dann möglich, wenn auch die im Folgejahr maßgebliche Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich überschritten werden kann. Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt auch zum Jahreswechsel 2018 wieder an: von bislang 57.600 Euro auf 59.400 Euro im Jahr. Die besondere ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle erhöht sich ebenfalls von 52.200 Euro (2017) auf 53.100 Euro (2018). Wer im kommenden Jahr von einer gesetzlichen Krankenkasse in die private Versicherung wechseln will, muss folglich mehr verdienen.
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung
Ebenfalls angehoben wird die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hier gibt es unterschiedliche Werte für die neuen und alten Bundesländer. Die BBG West wird 2018 auf 6.500 Euro festgesetzt, jährlich sind dies 78.000 Euro. In Ostdeutschland gilt 2018 die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.800 Euro beziehungsweise jährlich 69.600 Euro. Mitarbeiter und Unternehmen müssen sich folglich auf Mehrausgaben einstellen, wenn der Arbeitnehmer ein Einkommen oberhalb der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze hat.